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Maximilian Krah Rechtsanwalt Kanzlei

AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah firmiert als Anwalt in Oberschwaben

Ex-Mitglied des aufgelösten "Flügels" darf sich nicht mehr Rechtsanwalt nennen

Trotzdem praktiziert er weiter als Anwalt in seiner Kanzlei in Oberschwaben

Der AfD-Spitzenkandidat für die kommende Europawahl, Maximilian Krah, ist kein Rechtsanwalt mehr. Das hat die Rechtsanwaltskammer Tübingen festgestellt. Krah war seit 2005 als Partner in der Kanzlei Weiler Krah tätig. Nachdem er 2021 zum Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl gewählt wurde, trat er aus der Kanzlei aus und gründete die Kanzlei Weiler Krah Petersen LLP.

Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat jedoch festgestellt, dass Krah nicht mehr berechtigt ist, den Titel "Rechtsanwalt" zu führen. Grund dafür ist, dass Krah Mitglied des inzwischen aufgelösten "Flügels" der AfD war. Der "Flügel" wurde vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Die Rechtsanwaltskammer Tübingen sieht in Krahs Mitgliedschaft im "Flügel" einen Verstoß gegen die Berufspflichten eines Rechtsanwalts.

Krah hat gegen die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer Tübingen Beschwerde eingelegt. Er argumentiert, dass er nicht mehr Mitglied des "Flügels" sei und dass er sich von den rechtsextremistischen Positionen des "Flügels" distanziere. Die Beschwerde wurde jedoch zurückgewiesen. Krah darf sich daher nicht mehr als Rechtsanwalt bezeichnen.

Trotzdem praktiziert Krah weiter als Anwalt in seiner Kanzlei in Oberschwaben. Er bietet unter anderem Rechtsberatung in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht an. Auf seiner Website bezeichnet er sich jedoch nicht mehr als "Rechtsanwalt", sondern als "Rechtsberater".


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